Bitte beachten!
Wegen der regelmäßig falsch abgestellten E-Scooter (Roller) auf den Gehwegen am Kiesbarg und in der Einfahrt (Rettungsweg!) haben wir eine Parkverbotszone für E-Scooter am Kiesbarg beantragt.
Die Behörde und die E-Scooter-Anbieter sind unserem Antrag gefolgt und haben eine Parkverbotszone für alle Leih-E-Scooter in der Straße Kiesbarg eingerichtet. Das bedeutet, von der Kreuzung Schnuckendrift bis zur Einmündung Sünnenschien können in der Straße Kiesbarg keine E-Scooter mehr abgestellt werden (die Fahrt kann dort nicht beendet werden, es erfolgt ein Hinweis auf die Parkverbotszone). Die E-Scooter sollen stattdessen im Bereich der Kreuzung Schnuckendrift/Kiesbarg abgestellt werden und die letzten Meter müssen dann zu Fuß zurückgelegt werden.
Diese Regelung sorgt nicht nur für mehr Ordnung im Bereich der Einfahrt/Zuwegung zum Sportplatz und zur Halle, auch für die Anwohner und Fußgänger dürfte sich die Situation deutlich verbessern.